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| Mitgliedsbeiträge | Download als PDF |
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Aufnahmegebühren: Ab dem Jahr 2009 verzichtet der HTV 1980 e.V. auf die Erhebung von Aufnahmegebühren. Erwachsene
Schüler, Auszubildende, Studenten, Wehr- oder Zivildienstleistende
(bis 25 Jahre) € 0,00 |
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Jahresbeiträge:
Erwachsene |
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Arbeitsstunden: Die von jedem Mitglied zu leistende Stundenzahl und der ersatzweise zu entrichtende Betrag wird jedes Jahr von der Mitgliederversammlung beschlossen. |
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Ergänzende Bestimmungen: Die Aufnahmegebühr ist zu Beginn der Mitgliedschaft, der Jahresbeitrag jeweils bis spätestens 31. März des Jahres zu entrichten. Erst nach Eingang der Zahlung ist das Mitglied zur Benutzung der Platzanlage berechtigt. Beginnt die Mitgliedschaft vor dem 1. Juli des Jahres, so ist der volle, bei späterem Eintritt der halbe Jahresbeitrag zu zahlen. Kinder und Jugendliche, die an ihrem 14. bzw. 18. Geburtstag Mitglied sind, gehören erst im folgenden Kalenderjahr der nächsten Altersstufe an. Die Umwandlung einer aktiven in eine passive Mitgliedschaft kann nur schriftlich bis 31. März eines Jahres beantragt werden. Ist ein Mitglied länger als 6 Monate des Kalenderjahres Schüler, Auszubildende, Studenten, Wehr- oder Zivildienstleistende, so kann auf schriftlichen Antrag unter Beifügung der Nachweise der Beitrag für Jugendliche für dieses Kalenderjahr gelten. |